Sie wollen von uns beraten werden?
Gelegentlich bekommen wir mit, dass Mandanten Angst davor haben, den Berater zu wechseln. In praktisch allen Fällen sind Beraterwechsel völlig unkompliziert, sofern beim alten Berater keine Honorarforderungen offen sind. In diesem Fall könnte der ehemalige Berater nämlich an den Unterlagen und an von ihm verwalteten Datenbeständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Ansonsten steht einem Wechsel nichts im Wege. Insbesondere ist der ehemalige Berater auch nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß hiergegen hätte für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Soweit ein Berater mit der Tätigkeit begonnen hat, steht ihm allerdings für die geleistete Tätigkeit sein Honoraranspruch zu. Wir empfehlen deshalb regelmäßig, begonnene Leistungen aus Kostengründen vom alten Berater fertig stellen zu lassen. Anschließend teilen Sie ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der STB Steuerberatungsgesellschaft Bläsius mbH beraten lassen. Dieses Schreiben übernehmen wir auch gerne für Sie.
Wir setzen die Software der DATEV in ihrer jeweils aktuellsten Version ein. Die DATEV kann vielfältige Daten in ihre EDV-Landschaft importieren. Sollte Ihr alter Berater nicht mit der Software der DATEV gearbeitet haben, prüfen wir gerne und für Sie kostenlos, ob wir die Fremddaten importieren können.